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Das polnische Recht beschränkt sich nicht auf die Möglichkeit, Schadensersatz (Ersatz von Sachschäden) oder Entschädigung (Ersatz des immateriellen Schadens) zu verlangen. Schadenersatzansprüche können auch beispielsweise das von jemandem geschädigte Eigentum einer Person, Leistungen, die man im Zusammenhang mit einer Handlung verloren hat oder Aufwendungen, die zur Behebung des durch eine andere Person entstanden Schadens, umfassen. Mit Entschädigung können wir z.B. psychische Schäden, Verletzungen unseres persönlichen Wohls und Schmerzensgeld abdecken. Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung von Anfang bis Ende an, d.h. wir schätzten die Gewinnchancen und die damit verbundenen Kosten sowie den Schadensersatz-Entschädigungsbetrag ein, bereiten eine Zahlungsaufforderung vor und führen vorgerichtliche Verhandlungen, reichen schließlich eine Klage ein und leiten das Gerichtsverfahren.