Eintreibung von Forderungen

Einst der größten Probleme, mit denen Unternehmer bei der Führung eines Unternehmens konfrontiert sind, ist das Scheitern der Vertragspartner deren Schulden zu begleichen. Aus diesem Grund schlagen wir in der Phase der Vertragsunterzeichnung Lösungen vor, die eine wirksame Durchsetzung vertraglicher Vorteile in der Zukunft ermöglichen. Im Falle von Problemen unterstützen wir Kunden bei der Auswahl der geeigneten Methoden der Eintreibung von Forderungen: von einvernehmlichen Methoden bis zur Gerichts- und Gerichtsvollzieherbeitreibung. Im Rahmen der gütlichen Eintreibung von Forderungen ergreifen wir Maßnahmen, um die Forderungen unserer Kunden im vorgerichtlichen Verfahren zurückzuerlangen (Festlegung der Kontaktdaten des Auftragnehmers, Herstellung der Kontaktaufnahme, Festlegung der Fristen und des Fälligkeitstermins für die Rückzahlung des geschuldeten Betrags und gegebenenfalls Erlass eines Zahlungsantrags). Im Rahmen der gerichtlichen Beitreibung bereiten wir Rechtsstreitigkeiten vor, beaufsichtigen den Verfahrensablauf und erlangen einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner. Im Gegenzug bereiten wir als Teil der Eintreibung von Forderungen einen Vollstreckungsantrag vor und beaufsichtigen die Handlungen des Gerichtsvollziehers.

ul. Konduktorska 4 lokal 14
00-775 Warszawa
kancelaria@gornik-saluda.pl
+48 22 305 54 24

Wojciech Górnik
Adwokat

w.gornik@gornik-saluda.pl
+48 792 545 178

Konrad Sałuda
Adwokat

k.saluda@gornik-saluda.pl
+48 606 334 868